Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht bildet einen zentralen Schwerpunkt der Tätigkeit unserer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei.

Wir beraten und vertreten bundesweit und international Privatpersonen, Unternehmer, Aktionäre und Anleger bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Banken, Sparkassen, Finanzdienstleistern, Vermögensverwaltern, Emittenten und sonstigen Marktteilnehmern. Darüber hinaus sind wir in großen Massenschäden und Insolvenzverfahren tätig und vertreten dort die Interessen der Kapitalanleger.

Das Rechtsgebiet umfasst sowohl das klassische Bankrecht als auch das Kapitalmarktrecht. Während das Bankrecht insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Kreditinstituten betrifft, befasst sich das Kapitalmarktrecht mit Kapitalanlagen, Wertpapieren, Vermögensanlagen und den Rechten von Aktionären gegenüber der Gesellschaft.

Im Bereich des Bankrechts unterstützen wir Mandanten unter anderem bei Streitigkeiten aus Darlehensverträgen, fehlerhaften Anlageberatungen, Vermögensverwaltungen, Kontosperrungen, Kontokündigungen sowie bei Haftungsfragen im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen und Online-Banking-Betrug. Gerade angesichts zunehmender Cyberkriminalität gewinnen Ansprüche gegen Banken und Zahlungsdienstleister immer stärker an Bedeutung.

Im Kapitalmarktrecht vertreten wir geschädigte Anleger bei fehlerhaften Kapitalanlagen, Anlagebetrug, Kryptobetrug, Festgeldbetrug, betrügerischen Trading-Plattformen sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern oder unzureichender Risikoaufklärung. Darüber hinaus prüfen wir Ansprüche im Zusammenhang mit Vermögensanlagen, Wertpapiergeschäften und unerlaubten Finanzdienstleistungen.

Unsere Kanzlei verbindet die klassische Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht mit einer besonderen Spezialisierung auf moderne Betrugsformen im Finanzsektor. Diese Kombination ermöglicht es uns, sowohl traditionelle bankrechtliche Streitigkeiten als auch komplexe nationale und internationale Anlegerverfahren umfassend zu betreuen.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu unseren einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Unsere Schwerpunkte

1

Anlegervertretung & Schadensersatz

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Anlagebetrug, Prospektfehlern oder fehlerhafter Anlageberatung.
  • Vertretung von Anlegern in Einzel- und Sammelverfahren.
2

Vertretung im Insolvenzverfahren

  • Forderungsanmeldung und Vertretung von Kapitalanlegern in Insolvenzverfahren (z. B. UDI, P&R, Wirecard).
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Insolvenzverwaltern.
  • Vertretung in Gläubigerausschüssen.
3

Haftung von Banken & Finanzdienstleistern

  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Falschberatung, Pflichtverletzungen oder Interessenkonflikten.
  • Geltendmachung von Schadensersatz gegen Kreditinstitute und Berater.
  • Wir machen Schadensersatz bei Phishing-Fällen geltend.
4

Kapitalmarktaufsicht & Regulierung

  • Unterstützung bei Fragen zu BaFin-Vorgaben, WpHG und MiFID II.
  • Beratung zu Informationspflichten, Prospekthaftung und Anlegerschutzgesetzen.
5

Vertrieb von Finanzprodukten

  • Juristische Begleitung bei Strukturierung und Vertrieb von Fonds, Anleihen und Vermögensanlagen.
  • Durchsetzung von Ansprüchen bei fehlerhaften oder unzulässigen Produktverkäufen.
6

Schutz vor unzulässigen Klauseln & Gebühren

  • Prüfung von AGB-Klauseln, Vorfälligkeitsentschädigungen, Bearbeitungsentgelten oder überhöhten Gebühren.
  • Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen gegenüber Banken.
7

Sammelverfahren & Musterklagen (KapMuG)

  • Vertretung geschädigter Anleger in Kapitalanlegermusterverfahren.
  • Bündelung von Interessen zur kosteneffizienten Durchsetzung von Schadensersatz.
8

Restrukturierung & Sanierung

  • Beratung bei Umstrukturierungen und Sanierungen.
  • Gläubigervertretung und Forderungsmanagement in komplexen Verfahren.
Dr. Stephan Greger
Dr. Stephan GregerFachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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