Deutsche Finance Fund 17: Insolvenzantrag gestellt – Amtsgericht München ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Beim Deutsche Finance Fund 17 – Club Deal Boston II spitzt sich die Lage zu: Der Insolvenzantrag ist gestellt, das Amtsgericht München hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Dr. Stephan Greger
vergleichsbild

Für Anleger des „DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II“ hat sich die Lage weiter zugespitzt: Nachdem die Fondsgeschäftsführung bereits im August 2026 über die drohende Insolvenz und einen möglichen vollständigen wirtschaftlichen Verlust der Beteiligungen informiert hatte, ist der Insolvenzantrag nun gestellt. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 2. September 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Für betroffene Anleger rückt damit die professionelle Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren in den Mittelpunkt. Von besonderer Bedeutung wird die rechtssichere Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle sein.

Amtsgericht München ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über Deutsche Finance Fund 17 an

Die bislang lediglich angekündigte Insolvenz des DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II – GmbH & Co. geschlossene InvKG hat eine neue Stufe erreicht.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Amtsgerichts München wurde über das Vermögen der Fondsgesellschaft ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Verfahren wird beim Amtsgericht München – Insolvenzgericht unter dem Aktenzeichen 1542 IN 3086/26 geführt.

Mit Beschluss vom 2. September 2026, 14:10 Uhr, hat das Gericht zur Sicherung des Schuldnervermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, München, bestellt. Verfügungen der Fondsgesellschaft sind nach der gerichtlichen Anordnung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Die aktuelle öffentliche Bekanntmachung bestätigt damit den Insolvenzantrag und die Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens.

Wichtig: Das eigentliche Insolvenzverfahren ist damit noch nicht eröffnet. Zunächst prüft das Insolvenzgericht insbesondere, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen.

Rund 1.187 Anleger betroffen – etwa 58 Millionen US-Dollar investiert

Der Fund 17 wurde im Jahr 2021 als geschlossener Publikums-AIF aufgelegt. Nach den veröffentlichten Jahresberichten beteiligten sich 1.187 Investoren. Gegenstand der Investitionsstrategie war mittelbar eine Immobilienprojektentwicklung im Großraum Boston.

Die Deutsche Finance hatte das Beteiligungsangebot seinerzeit als Investment in die Assetklasse „Lab-Offices/Life Science Immobilien“ beworben. Anleger sollten gemeinsam mit institutionellen Investoren an der Entwicklung einer Labor- und Büroimmobilie partizipieren.

Nach aktuellen Medienberichten haben die Anleger insgesamt rund 58 bis knapp 60 Millionen US-Dollar investiert. Die Beteiligung war für Privatanleger ab 25.000 US-Dollar zugänglich. Ursprünglich war zum geplanten Laufzeitende im Juni 2025 ein Gesamtrückfluss von 140 Prozent des eingesetzten Kapitals prognostiziert worden.

Davon ist die heutige Situation weit entfernt.

Was führte zur Krise des Fund 17?

Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist nach den bislang öffentlich bekannten Informationen insbesondere die Entwicklung des Immobilienprojekts in Somerville im Großraum Boston.

Das dort entwickelte Labor- und Bürogebäude konnte nach seiner Fertigstellung offenbar nicht wie geplant vermietet werden und stand nach den im August veröffentlichten Informationen weiterhin vollständig leer. Bereits für das Jahr 2024 wurde über einen erheblichen Einbruch des Nettoinventarwerts berichtet. Ein geplanter Verkauf der Immobilie brachte offenbar ebenfalls keine Lösung, nachdem ein potenzieller Käufer die erforderliche Finanzierung nicht sicherstellen konnte.

Bereits der Jahresbericht 2024 wies auf eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit hin.

Im August 2026 verschärfte sich die Situation schließlich dramatisch. Nach Medienberichten teilte die Geschäftsführung den Anlegern mit, dass mangels hinreichend wahrscheinlicher Liquiditätszuflüsse keine positive Fortführungsprognose mehr bestehe. Es wurde ein Insolvenzantrag angekündigt. Für die Anleger zeichne sich nach Einschätzung der Fondsgeschäftsführung ein vollständiger wirtschaftlicher Verlust ihrer Beteiligung ab.

Nun ist der Insolvenzantrag tatsächlich gestellt und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Was bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung für Anleger?

Für die betroffenen Anleger beginnt damit eine neue rechtliche Phase.

Zunächst ist abzuwarten, ob das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet. Im Eröffnungsbeschluss wird das Gericht regelmäßig auch die für Gläubiger maßgeblichen weiteren Termine und Fristen bestimmen.

Eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle erfolgt grundsätzlich erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und gegenüber dem Insolvenzverwalter. Die aktuelle Bekanntmachung vom 2. September enthält dementsprechend noch keine Frist zur Forderungsanmeldung.

Anleger sollten die weitere Entwicklung dennoch nicht einfach abwarten. Vielmehr empfiehlt es sich, bereits jetzt die Beteiligungsunterlagen vollständig zusammenzustellen und prüfen zu lassen, welche konkreten Forderungen und Rechte im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können und wie diese rechtlich zu qualifizieren sind.

Gerade bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds ist die insolvenzrechtliche Behandlung komplexer als bei einer gewöhnlichen unbezahlten Rechnung.

Forderungsanmeldung: Warum Anleger besonders sorgfältig vorgehen sollten

Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, ist die ordnungsgemäße und rechtssichere Forderungsanmeldung ein zentraler Schritt zur Wahrung der Gläubigerrechte.

Nach § 174 InsO sind Insolvenzforderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei genügt es nicht, lediglich einen Geldbetrag mitzuteilen. Grund und Betrag der Forderung müssen angegeben und die maßgeblichen Unterlagen zur Glaubhaftmachung beigefügt werden.

Bei Anlegern des Deutsche Finance Fund 17 muss deshalb im jeweiligen Einzelfall zunächst geklärt werden, ob und welche Ansprüche überhaupt als Insolvenzforderungen gegen die Fondsgesellschaft bestehen. Die bloße Höhe des ursprünglich investierten Beteiligungskapitals darf nicht ungeprüft mit einer zur Insolvenztabelle anzumeldenden Forderung gleichgesetzt werden.

Genau hier liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen einer bloß formularmäßigen Anmeldung und einer anwaltlich geprüften Forderungsanmeldung.

Eine fehlerhafte rechtliche Einordnung kann dazu führen, dass eine Forderung ganz oder teilweise bestritten wird. Wird eine angemeldete Forderung bestritten, kann anschließend eine weitere rechtliche Durchsetzung beziehungsweise die Feststellung der Forderung erforderlich werden.

Auch mögliche Verjährungsfristen sollten dabei im Blick behalten werden.

Was Anleger des Deutsche Finance Fund 17 jetzt tun sollten

Betroffene Anleger sollten insbesondere ihre Zeichnungsunterlagen, den Beteiligungs- beziehungsweise Beitrittsantrag, Beratungsunterlagen, Konto- und Zahlungsnachweise, sämtliche Schreiben der Fondsgesellschaft sowie die aktuelle Anlegerkorrespondenz sichern.

Nach einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollte zudem geprüft werden, welche Forderung in welcher Höhe, mit welchem Forderungsgrund und unter Vorlage welcher Nachweise zur Insolvenztabelle anzumelden ist.

Von einer ungeprüften Anmeldung allein in Höhe der ursprünglichen Beteiligungssumme ist abzuraten. Die konkrete insolvenzrechtliche Anspruchsgrundlage muss für jeden Anleger geprüft werden.

Unsere Kanzlei vertritt Anleger im Insolvenzverfahren

Dr. Greger & Collegen Rechtsanwälte unterstützt betroffene Anleger des DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf der anwaltlichen Begleitung im Insolvenzverfahren und der rechtssicheren Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle.

Wir prüfen insbesondere, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, gegen wen sie sich richten und welche davon im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernehmen wir auf Wunsch die vollständige Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter, einschließlich der rechtlichen Begründung und Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise.

Deutsche Finance Fund 17: Jetzt Unterlagen prüfen lassen

Für Anleger bedeutet der Insolvenzantrag einen entscheidenden Einschnitt. Gleichzeitig ist die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung noch nicht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auch nicht automatisch mit einem endgültigen Totalverlust gleichzusetzen.

Entscheidend ist jetzt, die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam zu verfolgen und die eigenen Rechte strukturiert vorzubereiten.

Dr. Greger & Collegen Rechtsanwälte vertritt Anleger des Deutsche Finance Fund 17 bundesweit. Wir begleiten Mandanten durch das Insolvenzverfahren und übernehmen nach Verfahrenseröffnung insbesondere die rechtssichere Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle. Betroffene Anleger können ihre Beteiligungsunterlagen von unserer Kanzlei prüfen lassen.

Wir haben vor Ort hier in München auch bereits eine Interessengemeinschaft gegründet, der Sie sich unverbindlich anschließen können. Registrieren Sie sich hier auf unserer Seite.