123 Invest Insolvenzanträge

Die Lage bei der 123 Invest Gruppe hat sich entscheidend verschärft. Nachdem zunächst fällige Zinszahlungen ausgeblieben waren und die Gesellschaft Restrukturierungsmaßnahmen angekündigt hatte, teilte di

Dr. Stephan Greger
Dr. Stephan Greger

123 Invest Insolvenz 2026 – Insolvenzanträge gestellt: Was Anleger jetzt tun sollten

Stand: August 2026

Die Lage bei der 123 Invest Gruppe hat sich entscheidend verschärft. Nachdem zunächst fällige Zinszahlungen ausgeblieben waren und die Gesellschaft Restrukturierungsmaßnahmen angekündigt hatte, teilte die Unternehmensgruppe nun mit, dass die Finanzgesellschaften der 123 Invest Gruppe am 21. Juli 2026 Insolvenzanträge gestellt haben.

Nach Angaben der Gesellschaft wurde durch das Amtsgericht Düsseldorf bereits ein Gutachter bestellt. Dieser prüft derzeit, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung der Insolvenzverfahren vorliegen. Gleichzeitig erklärt die Unternehmensgruppe, eine Fortführung der Finanzgesellschaften im Rahmen eines Insolvenzplans anzustreben.

Für Anleger stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen diese Entwicklung auf ihre Kapitalanlage hat und welche Maßnahmen jetzt sinnvoll und erforderlich sind.

Chronologie der bisherigen Entwicklung

Nach derzeitigem Kenntnisstand stellt sich der Ablauf wie folgt dar:

  • Ausbleiben fälliger Zinszahlungen gegenüber den Anlegern;
  • Ankündigung einer Restrukturierung der Finanzgesellschaften;
  • Mitteilung der Gesellschaft über wirtschaftliche Schwierigkeiten;
  • 21. Juli 2026: Stellung von Insolvenzanträgen für die Finanzgesellschaften der 123 Invest Gruppe;
  • Bestellung eines gerichtlichen Gutachters durch das Amtsgericht Düsseldorf;
  • Prüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung der Insolvenzverfahren.

Ob und wann die Insolvenzverfahren eröffnet werden, entscheidet allein das Insolvenzgericht.

Welche Gesellschaften sind betroffen?

Nach der Mitteilung der Unternehmensgruppe wurden Insolvenzanträge für die Finanzgesellschaften der 123 Invest Gruppe gestellt.

Hierzu gehören insbesondere:

  • 123 Invest Finanzgesellschaft I mbH
  • 123 Invest Finanzgesellschaft II mbH
  • 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH

Anleger sollten zunächst feststellen, welche Gesellschaft ihre jeweilige Anleihe emittiert hat. Hiervon hängen unter anderem die maßgeblichen Anleihebedingungen und die spätere Forderungsanmeldung ab.

Insolvenzantrag bedeutet noch keine Insolvenzeröffnung

Viele Anleger gehen davon aus, dass mit einem Insolvenzantrag bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Dies ist rechtlich nicht zutreffend.

Der Insolvenzantrag leitet zunächst lediglich das sogenannte Insolvenzeröffnungsverfahren ein.

Das Insolvenzgericht prüft insbesondere,

  • ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt,
  • ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist,
  • ob Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind,
  • ob ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden muss.

Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Bis dahin bestehen zahlreiche rechtliche Besonderheiten, die im Einzelfall sorgfältig geprüft werden sollten.

Können Anleger jetzt noch kündigen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.

Nach den Anleihebedingungen verschiedener 123-Invest-Anleihen kommen derzeit mehrere Kündigungsgründe in Betracht.

Hierzu zählen insbesondere

  • ausgebliebene Zinszahlungen,
  • der Ablauf der in den Anleihebedingungen vorgesehenen Nachfristen,
  • sowie der von der Emittentin selbst gestellte Insolvenzantrag.

Ob eine Kündigung im konkreten Fall sinnvoll ist, sollte stets anhand der jeweiligen Anleihebedingungen geprüft werden.

Eine unüberlegte Vorgehensweise kann im Einzelfall sogar nachteilig sein.

Welche Auswirkungen hat die Kündigung?

Soweit die Voraussetzungen der jeweiligen Anleihebedingungen erfüllt sind, kann eine wirksame Kündigung dazu führen, dass

  • der gesamte Nennbetrag sofort fällig gestellt wird,
  • rückständige Zinsen verlangt werden können,
  • weitere Zinsen bis zur Rückzahlung entstehen,
  • Schadensersatzansprüche vorbereitet werden.

Die Kündigung ersetzt allerdings keine spätere Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Sobald das Insolvenzgericht das Verfahren eröffnet, müssen Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Dabei sind zahlreiche rechtliche Punkte zu beachten.

Insbesondere müssen

  • Forderungshöhe,
  • Forderungsgrund,
  • Kündigung,
  • Zinsansprüche,
  • Depotnachweise,
  • Erwerbsunterlagen

vollständig eingereicht werden.

Fehlerhafte Forderungsanmeldungen führen häufig zu Rückfragen oder sogar zum Bestreiten der Forderung.

Müssen Anleger jetzt selbst tätig werden?

Ja.

Viele Anleger gehen davon aus, automatisch angeschrieben zu werden.

Dies ist häufig nicht der Fall.

Wer seine Forderungen nicht ordnungsgemäß anmeldet, riskiert erhebliche Nachteile.

Ebenso sollten Kündigungsrechte nicht vorschnell ungenutzt verstreichen.

Bestehen Schadensersatzansprüche?

Neben den Ansprüchen gegen die jeweilige Emittentin kommen unter Umständen weitere Ansprüche in Betracht.

Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche gegen

  • Geschäftsführer,
  • Prospektverantwortliche,
  • Initiatoren,
  • Anlageberater,
  • Anlagevermittler,
  • Vertriebsunternehmen,
  • sonstige Verantwortliche.

Darüber hinaus kann zu prüfen sein,

  • ob Anleger ordnungsgemäß informiert wurden,
  • ob Prospektangaben vollständig waren,
  • ob Nachtragspflichten bestanden,
  • ob kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt wurden.

Dies bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In vielen Fällen besteht eine Rechtsschutzversicherung.

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem konkreten Versicherungsfall ab.

Unsere Kanzlei übernimmt für Mandanten die vollständige Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und stellt erforderlichenfalls Deckungsanfragen.

Wie unterstützt unsere Kanzlei?

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.

Wir vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.

Im Zusammenhang mit der 123 Invest Gruppe übernehmen wir insbesondere

  • Prüfung der Vertragsunterlagen,
  • Prüfung der Anleihebedingungen,
  • Prüfung bestehender Kündigungsrechte,
  • außerordentliche Kündigung,
  • außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung,
  • Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen,
  • vollständige Forderungsanmeldung,
  • Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern,
  • Teilnahme an Gläubigerversammlungen,
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen,
  • gerichtliche Vertretung.

FAQ

Muss ich jetzt kündigen?

Ob eine Kündigung sinnvoll ist, hängt von Ihrer konkreten Anleihe und dem aktuellen Stand des Verfahrens ab.

Kann ich mein Geld vollständig zurückerhalten?

Dies hängt insbesondere vom Ausgang des Insolvenzverfahrens sowie von möglichen weiteren Ansprüchen gegen Dritte ab.

Kann ich meine Forderung selbst anmelden?

Grundsätzlich ja. Die anwaltliche Vertretung wird jedoch empfohlen, denn Fehler bei der Forderungsanmeldung können jedoch erhebliche wirtschaftliche Nachteile verursachen.

Was kostet die Vertretung?

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir zunächst die Prüfung des Versicherungsschutzes und holen eine Deckungszusage ein.

Unsere Empfehlung

Anleger sollten jetzt nicht abwarten.

Gerade im Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Verfahrenseröffnung werden häufig wesentliche Weichen für die spätere Rechtsdurchsetzung gestellt.

Eine rechtzeitige Prüfung der individuellen Situation kann dazu beitragen, Ansprüche vollständig zu sichern und Fehler bei der späteren Forderungsanmeldung zu vermeiden.

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten bereits Anleger der 123 Invest Gruppe.

Wir prüfen kurzfristig Ihre Unterlagen, beurteilen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und übernehmen auf Wunsch Ihre vollständige Vertretung – von der außergerichtlichen Kündigung über die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung bis hin zur Forderungsanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.