
Fachkanzlei informiert über Kündigungsrechte, mögliche Restrukturierung, Insolvenzverfahren und gründet Interessengemeinschaft für betroffene Anleger
Die 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH hat ihre Anleger darüber informiert, dass die zum 30. Juni 2026 fällige Zinszahlung derzeit nicht wie vorgesehen geleistet werden kann. Gleichzeitig kündigte die Gesellschaft an, eine Restrukturierung vorzubereiten, die nach den Angaben der Emittentin voraussichtlich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens umgesetzt werden soll.
Nach Angaben des Unternehmens soll in den kommenden Tagen ein Restrukturierungsplan veröffentlicht werden. Ziel sei es, die Ansprüche der Anleger vollständig zu erfüllen. Zugleich weist die Gesellschaft jedoch darauf hin, dass sich eine Rückzahlung der Forderungen voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken werde.
Für betroffene Anleger stellt sich nun die Frage, welche Rechte ihnen in der aktuellen Situation zustehen und welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind.
Kündigungsrecht nach ausbleibender Zinszahlung
Nach den Anleihebedingungen steht Anlegern unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Bleibt eine fällige Zinszahlung länger als 30 Tage aus, kann die Schuldverschreibung außerordentlich gekündigt und die sofortige Rückzahlung des Nennbetrages einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen verlangt werden.
Nach Einschätzung der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei sollten betroffene Anleger dieses Kündigungsrecht sorgfältig prüfen und nach Eintritt der Voraussetzungen grundsätzlich ausüben. Hierdurch wird die gesamte Forderung fällig gestellt und die eigene Rechtsposition gesichert.
Was passiert bei einem Insolvenzverfahren?
Sollte über das Vermögen der Emittentin ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, bedeutet dies nicht automatisch den Verlust der gesamten Investition. Allerdings müssen Anleger ihre Forderungen innerhalb der vom Insolvenzgericht gesetzten Fristen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Anleger der Schuldverschreibungen gehören grundsätzlich zu den nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern. Sie nehmen damit gleichrangig mit den übrigen ungesicherten Gläubigern an einer späteren Verteilung der Insolvenzmasse teil. Ob und in welcher Höhe eine Quote gezahlt werden kann, hängt jedoch von der vorhandenen Insolvenzmasse ab.
Eine gesetzliche Einlagensicherung oder ein Garantiefonds bestehen für diese Schuldverschreibungen nicht.
Frühzeitiges Handeln kann entscheidend sein
„Gerade in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren ist es wichtig, frühzeitig die eigene Rechtsposition zu sichern und Fristen im Blick zu behalten. Viele Anleger unterschätzen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen bereits vor einer Insolvenzeröffnung zustehen“, erklärt Rechtsanwalt …, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Neben der Prüfung des Kündigungsrechts empfiehlt die Kanzlei, sämtliche Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise zusammenzustellen und die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Interessengemeinschaft für Anleger der 123 Invest-Gruppe
Zur Bündelung der Anlegerinteressen richtet die Kanzlei derzeit eine Interessengemeinschaft für Anleger der 123 Invest-Gruppe ein.
Ziel der Interessengemeinschaft ist es, betroffene Anleger zeitnah über die weitere Entwicklung zu informieren, rechtliche Fragestellungen gemeinsam zu koordinieren und die Interessen der Anleger gegenüber der Emittentin, einem möglichen Insolvenzverwalter sowie weiteren Beteiligten wirksam zu vertreten.
Gerade bei Kapitalanlage- und Insolvenzverfahren kann ein koordiniertes Vorgehen der Anleger erhebliche Vorteile mit sich bringen.
Spezialisierte Vertretung von Kapitalanlegern
Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Kapitalanleger und begleitet Mandanten bundesweit in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren.
Zum Tätigkeitsbereich gehören insbesondere
- die Prüfung von Anlegeransprüchen,
- die außergerichtliche Vertretung,
- die Durchsetzung von Kündigungsrechten,
- die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren,
- die Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern sowie
- die Wahrnehmung der Rechte von Gläubigern in Gläubigerversammlungen.
Betroffene Anleger können sich an die Kanzlei wenden und sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren sowie der Interessengemeinschaft anschließen.
