EILMELDUNG: BaFin bestellt Sonderbeauftragten bei Deutsche Finance – Anleger sollten ihre Beteiligung jetzt überprüfen lassen

Update: 23.06.2026

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die Deutsche Finance einen Sonderbeauftragten bestellt. Eine solche Maßnahme stellt einen erheblichen aufsichtsrechtlichen Eingriff dar und ist regelmäßig kein gutes Zeichen für die betroffenen Gesellschaften. Anleger sollten die aktuelle Entwicklung daher sehr ernst nehmen und ihre Beteiligungen zeitnah rechtlich überprüfen lassen.

Die Deutsche Finance Group hat ihren Sitz in München. Als auf Anleger- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit Standort in München stehen wir betroffenen Anlegern unmittelbar vor Ort als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und übernehmen die rechtliche Vertretung gegenüber den verantwortlichen Gesellschaften und Beteiligten.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die von der Deutsche Finance aufgelegten Fonds- und Beteiligungsmodelle. Viele dieser Beteiligungen weisen die für sogenannte „Blind-Pool“-Konstruktionen typischen Merkmale auf. Anleger investieren hierbei, ohne bereits bei Zeichnung genau zu wissen, in welche konkreten Projekte oder Vermögenswerte die Gelder letztlich fließen werden. Diese Struktur birgt erhebliche Risiken hinsichtlich Transparenz, Kontrolle und Werthaltigkeit der Investition. Kommt es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Fehlentwicklungen innerhalb der Fondsstruktur, drohen Anlegern teilweise erhebliche Kapitalverluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen verfügt über langjährige Erfahrung bei der Vertretung geschädigter Anleger in komplexen Kapitalanlage- und Großschadensfällen. Unsere Anwälte waren unter anderem bei den bundesweit bekannten Anlegerskandalen rund um P&R sowie Wirecard tätig und kennen die besonderen Herausforderungen umfangreicher Anlegerverfahren. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die Prüfung von Prospektfehlern, Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen sowie die Bewertung möglicher Rückabwicklungsansprüche gehören zu unseren Kernkompetenzen.

Wir bieten betroffenen Anlegern der Deutsche Finance die Möglichkeit, sich unverbindlich in unserem Anlegerregister zu erfassen. Registrierte Anleger werden von uns fortlaufend über aktuelle Entwicklungen, behördliche Maßnahmen, gerichtliche Entscheidungen sowie rechtliche Handlungsmöglichkeiten informiert.

Unser Ziel ist es, die Interessen der Anleger konsequent zu vertreten und Möglichkeiten zum Schutz des investierten Kapitals frühzeitig zu identifizieren und durchzusetzen.

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Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen haben zahlreiche Anleger in verschiedene Beteiligungsmodelle der Deutsche Finance Group investiert. Die Deutsche Finance Group hat in den vergangenen Jahren unterschiedliche Fonds- und Beteiligungskonzepte aufgelegt, darunter insbesondere:

  • Deutsche Finance Investment Fund 13
  • Deutsche Finance Investment Fund 14
  • Deutsche Finance Investment Fund 15
  • Deutsche Finance Investment Fund 16
  • Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal UK Logistik
  • Deutsche Finance Investment Fund 18 – Club Deal Boston
  • Deutsche Finance Investment Fund 19 – Club Deal UK
  • Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal US-Immobilien
  • Deutsche Finance Investment Fund 21 – Club Deal Boston II
  • Deutsche Finance Investment Fund 22 – Club Deal UK Logistik II
  • Deutsche Finance Investment Fund 23
  • Deutsche Finance Investment Fund 24
  • Deutsche Finance Investment Fund 25
  • Deutsche Finance Investment Fund 26
  • Deutsche Finance Investment Fund 27
  • Deutsche Finance Investment Fund 28
  • Deutsche Finance Investment Fund 29
  • Deutsche Finance Investment Fund 30
  • Deutsche Finance Investment Fund 31
  • Deutsche Finance Investment Fund 32

sowie weitere institutionelle und semi-professionelle Beteiligungsmodelle der Deutsche Finance Group.

Nach den uns vorliegenden Informationen berichten einzelne Anleger über Schwierigkeiten im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen. Dabei werden unter anderem Fragen zur Entwicklung der Beteiligungen, zu Ausschüttungen, zur Werthaltigkeit der Investments sowie zur Transparenz der zugrunde liegenden Investitionsstrukturen thematisiert. Außerdem sind teilweise die Bilanzen nicht veröffentlicht.

Aus Sicht unserer Kanzlei ist die Fondsstruktur verschiedener Beteiligungsmodelle der Deutsche Finance Group mit besonderen Risiken verbunden. Dies gilt insbesondere für mehrstufige Beteiligungsstrukturen, bei denen Anlegergelder über mehrere Gesellschaftsebenen in Zielinvestments investiert werden. Derartige Konstruktionen können die Nachvollziehbarkeit der tatsächlichen Investitionsentscheidungen sowie die Bewertung der wirtschaftlichen Risiken erschweren.

Ferner weisen einzelne Beteiligungsmodelle Merkmale auf, die zumindest teilweise einem sogenannten Blind-Pool-Konzept entsprechen können. Bei Blind-Pool-Strukturen stehen zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung die konkreten Zielinvestments häufig noch nicht oder nicht vollständig fest. Anleger treffen ihre Anlageentscheidung daher teilweise auf Grundlage einer Investitionsstrategie, ohne sämtliche späteren Investitionsobjekte bereits im Einzelnen zu kennen. Hieraus können zusätzliche Risiken hinsichtlich der Auswahl, Entwicklung und wirtschaftlichen Performance der Zielinvestments resultieren.

Wie bei geschlossenen Fonds und Private-Market-Investments allgemein bestehen zudem Risiken eines teilweisen oder vollständigen Kapitalverlustes, eingeschränkter Veräußerungsmöglichkeiten der Beteiligung sowie langer Kapitalbindungsfristen.

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