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Wirecard Musterverfahren: Informationen für Aktionäre und Anleihegläubiger

Die Insolvenz der Wirecard AG zählt zu den größten Wirtschaftsskandalen Deutschlands. Tausende Anleger haben massive Verluste erlitten.
Vor dem Landgericht München läuft nun das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie den ehemaligen Wirecard-CEO Dr. Markus Braun.

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt mehrere Hundert betroffene Anleger und setzt sich seit Beginn des Skandals konsequent für deren Rechte ein.


Update 11.08.2025 – BGH-Entscheidungen erwartet

Wir vertreten derzeit mehrere Hundert Aktionäre der insolventen Wirecard AG im Verfahren vor dem Landgericht München sowie im KapMuG-Verfahren.
Im Herbst 2025 erwarten wir maßgebliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum weiteren Verfahren gegen EY und zur Rechtsstellung der Aktionäre im Insolvenzverfahren.


Update 14.03.2023 – Startschuss für das KapMuG-Verfahren

Mit Beschluss vom 13.03.2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger im Verfahren gegen EY bekannt gemacht. Damit begann die Frist für die Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren.

Frist für Anmeldung der Ansprüche

  • Geschädigte Wirecard-Anleger haben ab Veröffentlichung des Musterklägers 6 Monate Zeit, ihre Ansprüche anzumelden.
  • Die Anmeldung kann ausschließlich über einen Rechtsanwalt erfolgen.
  • Das Verfahren bietet Anlegern die Möglichkeit, kostengünstig Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die Verjährung zu hemmen.

Dabei ist es unerheblich, ob in Aktien, Anleihen, Derivate, Optionen oder Zertifikate der Wirecard AG investiert wurde.


Einschätzung von Dr. Stephan Greger

„Wir können die Anmeldung der Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren über unsere Kanzlei in München klar empfehlen“, so Dr. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
„Unsere Kanzlei hat sich von Beginn an als prozessführende Kanzlei für geschädigte Wirecard-Anleger eingesetzt und kann die Interessen der Anleger optimal vertreten.“


Hintergrund: Klagen gegen EY wegen Wirecard-Bilanzen

Bereits seit 2022 liegen dem Landgericht München I über 600 Schadensersatzklagen von Wirecard-Anlegern vor. Hauptgegner ist die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der vorgeworfen wird:

  • über Jahre hinweg gefälschte Bilanzen testiert zu haben,
  • Warnsignale ignoriert und Prüfpflichten verletzt zu haben,
  • so maßgeblich zum Milliardenschaden der Wirecard-Anleger beigetragen zu haben.

Das Landgericht München legte mit Beschluss vom 14.03.2022 dem Bayerischen Obersten Landesgericht zentrale Rechtsfragen zur Entscheidung vor. Damit wurde der Weg für das Kapitalanleger-Musterverfahren geebnet.


Vorteile des Wirecard Musterverfahrens für Anleger

  • Kostengünstige Möglichkeit, Schadensersatzansprüche zu sichern
  • Hemmung der Verjährung von Forderungen
  • Rechtsverbindliche Klärung zentraler Haftungsfragen
  • Teilnahme möglich für Privatanleger, institutionelle Anleger und Fonds

Ihre Möglichkeiten als Wirecard-Anleger

Wenn Sie als Aktionär oder Anleihegläubiger der Wirecard AG Verluste erlitten haben, sollten Sie:

  1. Ihre Unterlagen und Depotauszüge sichern.
  2. Innerhalb der laufenden Fristen Ansprüche anmelden.
  3. Eine spezialisierte Kanzlei mit Erfahrung im Kapitalanlagerecht beauftragen.

FAQ

Was ist das Wirecard Musterverfahren?

Das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen EY und Markus Braun klärt zentrale Haftungsfragen im Wirecard-Skandal und ermöglicht Anlegern, kostengünstig Schadensersatzansprüche zu sichern.

Wer kann am Wirecard Musterverfahren teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind geschädigte Wirecard-Anleger – egal ob Privatanleger, institutionelle Investoren oder Fonds, die in Aktien, Anleihen oder Derivate investiert haben.

Welche Vorteile hat die Teilnahme am Wirecard Musterverfahren?

Anleger sichern ihre Ansprüche gegen Verjährung, profitieren von einer kostengünstigen Sammelklage-Struktur und erhalten rechtsverbindliche Entscheidungen zu Haftungsfragen.

Welche Rolle spielt EY im Wirecard-Skandal?

EY prüfte über Jahre die Wirecard-Bilanzen und testierte gefälschte Abschlüsse. Anleger werfen EY vor, ihre Prüfpflichten verletzt und dadurch Milliardenverluste verursacht zu haben.


Weitere Informationen zum Thema „WIRECARD“ finden Sie auch auf unserer Seite:

https://www.anlegerrechte24.de/Wirecard/

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