UDI

UDI Insolvenz – Information für Anleger der UDI-Gruppe

Die UDI-Gruppe ist insolvent – tausende Anleger sind betroffen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger vertritt weiterhin die Interessen geschädigter Anleger in sämtlichen Gläubigerausschüssen der insolventen Unternehmen. So stellen wir sicher, dass Ihre Rechte in allen relevanten Verfahren bestmöglich eingebracht werden.


Aktuelles Update zu den Insolvenzverfahren der UDI-Gruppe

Es gibt neue, positiv zu bewertende Entwicklungen in den laufenden Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter wird die Anleger hierzu voraussichtlich in Kürze offiziell informieren.
Wir beobachten die Situation fortlaufend und setzen uns dafür ein, dass die Interessen der Anleger in jedem Verfahrensschritt berücksichtigt werden.


Schadensersatzklagen gegen die Initiatoren der UDI-Gruppe

Parallel zu den Insolvenzverfahren führen wir Schadensersatzklagen gegen die Initiatoren der UDI-Gruppe. Diese entwickeln sich sehr positiv für die Anleger:

  • Gerichte in erster und zweiter Instanz (LG und OLG) entscheiden zugunsten der Anleger.
  • Eine aktuelle Entscheidung des BGH könnte zusätzliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben, die aber aktuell noch nicht abschließend beurteilt werden kann.
  • In vielen Verfahren konnten wir bereits wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche für unsere Mandanten erzielen.

Die bisherigen Ergebnisse bestätigen unsere Rechtsauffassung und lassen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche hoffen.


Liste insolventer UDI-Gesellschaften

Folgende Gesellschaften der UDI-Gruppe sind von der Insolvenz betroffen:

  • UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • UDI Energie Festzins 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • UDI Energie Festzins 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • UDI Energie Festzins 14 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • te Solar Sprint II GmbH & Co. KG
  • te Solar Sprint III GmbH & Co. KG
  • te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG
  • UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG
  • UDI Immo Sprint Festzins I GmbH & Co. KG
  • UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG

Was betroffene Anleger jetzt tun sollten

Wenn Sie in Produkte der UDI-Gruppe investiert haben, sollten Sie:

  1. Ihre Unterlagen sichern und sämtliche Zahlungen dokumentieren.
  2. Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden.
  3. Schadensersatzansprüche prüfen lassen – insbesondere gegen Initiatoren und beteiligte Banken.
  4. Einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten.

FAQ

Welche UDI-Gesellschaften sind insolvent?

Von der Insolvenz betroffen sind zahlreiche UDI-Gesellschaften, unter anderem die UDI Energie Festzins III–XIV, die UDI Sprint Festzins-Reihen sowie die te Solar Sprint-Gesellschaften. Eine vollständige Liste der insolventen UDI-Unternehmen finden Sie direkt im Artikel.

Welche Rechte haben Anleger im Insolvenzverfahren der UDI-Gruppe?

Anleger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden und so Ansprüche gegenüber der UDI-Gruppe geltend machen. Zusätzlich können Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren, Banken oder Vermittler geprüft werden.

Können Anleger Schadensersatz gegen die UDI-Initiatoren durchsetzen?

Ja. Bereits laufende Klagen zeigen positive Entwicklungen für Anleger. In mehreren Verfahren haben Gerichte zugunsten der Geschädigten entschieden, und es konnten Vergleiche erzielt werden.

Frage 4: Sollte ich meine Ansprüche im UDI-Insolvenzverfahren anmelden?

Unbedingt. Die Anmeldung ist notwendig, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden. Daneben empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung weiterer Schadensersatzansprüche.

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