Insolvenz der Löffler Immobiliengruppe GmbH – Gläubiger müssen Forderungen anmelden

München, 16. Dezember 2025 Update – Über das Vermögen der Löffler Immobiliengruppe GmbH hat das Amtsgericht Nürnberg am 9. Dezember 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: IN 1409/25). Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 13. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Nürnberg bestellt. Er ist für die Durchführung des Verfahrens sowie die Prüfung und Abwicklung der angemeldeten Forderungen verantwortlich.

Die fristgerechte und korrekte Anmeldung von Forderungen ist entscheidend, um Ansprüche gegenüber der Insolvenzmasse zu sichern. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Bank‑, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht, unterstützt Gläubiger professionell und rechtssicher bei der Forderungsanmeldung. Wir übernehmen für unsere Mandanten die gesamte Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und sorgen dafür, dass sämtliche Ansprüche form- und fristgerecht geltend gemacht werden.

Darüber hinaus prüfen wir mögliche weitergehende Ansprüche gegen die Geschäftsführung und andere verantwortliche Personen der Löffler Immobiliengruppe, um Schadensersatzforderungen unserer Mandanten durchzusetzen.

Gläubiger, die ihre Forderungen anmelden möchten oder hierzu Fragen haben, können sich direkt an unsere Kanzlei wenden. Wir stehen für umfassende und kompetente Unterstützung während des gesamten Insolvenzverfahrens zur Verfügung.


München, Oktober 2025 – Die Löffler Immobiliengruppe  GmbH aus Kammerstein bei Nürnberg steht vor einer schweren Krise. Am 29. September 2025 meldete das Unternehmen Insolvenz an, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Rückzahlung sämtlicher Kundengelder angeordnet hatte. Die BaFin wirft der Gruppe vor, unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben zu haben. Viele Anleger hatten ihr Kapital in Form von Nachrangdarlehen investiert, die besonders riskant sind, da sie im Insolvenzfall nachrangig behandelt werden und ein Totalverlust drohen kann. Zuständig ist das Insolvenzgericht in Nürnberg (Az.:IN 1409/25) und zum Insolvenzverwalter wurde die Kanzlei Dr. Harald Schwarz bestellt. Das Verfahren befindet sich aktuell im sog. vorläufigen Insolvenzverfahren.

Die Anordnung der BaFin führte zur Einfrierung der Konten der Löffler Gruppe, was letztlich wohl die Insolvenzanmeldung zur Folge hatte. Gegen Geschäftsführer Jörg Löffler laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betrug. Ob und inwieweit das Geschäftsmodell dieser Firma überhaupt tragfähig war ist zu prüfen; zumindest die hohen Zinsversprechen geben Anlass zu Bedenken.

Rechte für geschädigte Anleger

Anleger, die in Nachrangdarlehen oder andere Anlagen der Löffler Immobiliengruppe investiert haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Besonders Anlageberater können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufklärungspflichten verletzt haben, insbesondere bei Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Außerdem war diese Anlageform niemals für Anleger geeignet, die eine sichere Anlageform gesucht haben. Gerade bei Nachrangdarlehen und im Insolvenzfall sind die Risiken hoch.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger empfiehlt nun folgendes:

  1. Anzeige und Vertretung der Anleger/Investoren im Insolvenzverfahren und Anmeldung der jeweiligen Forderungen zur Insolvenztabelle. Wichtig ist hier, ob es sich um § 38 InsO oder § 39 InsO Forderungen (nachrangig oder nicht) handelt, denn davon hängt ab, ob die Anleger den anderen Gläubigern gleichgestellt werden. Die Kanzlei Dr. Greger hat hier umfangreiche Erfahrungen bei der Vertretung von Anlegern in Insolvenzverfahren (Wirecard, P&R Container, UDI). Häufig sind Nachrangklauseln unwirksam.
  2. Prüfung, und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlageberater/Vermittler wegen Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten. Verstöße gegen das KWG, keine Anlage- und Anlegergerechte Beratung.
  3. Darüber hinaus kommen Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Firma in Betracht, da diese nach Einschätzung der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben haben
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