C24 Bank sperrt Konten und zahlt Guthaben nicht aus – Kanzlei reicht Klage ein

Immer mehr Kundinnen und Kunden der C24 Bank berichten an uns über erhebliche Probleme im Umgang mit ihren Konten. Unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Greger & Collegen verzeichnet aktuell eine wachsende Zahl von Mandaten, in denen Betroffene von Kontosperrungen, fristlosen Kündigungen und insbesondere der Verweigerung von Auszahlungen berichten.

Nach den uns geschilderten Sachverhalten erfolgt die Sperrung der Konten häufig ohne vorherige Ankündigung. In der Folge haben die Betroffenen keinen Zugriff mehr auf ihr Guthaben. Parallel dazu werden Kontoverbindungen gekündigt, ohne dass die vorhandenen Guthaben zeitnah ausgekehrt werden. Teilweise kommt es zu erheblichen Verzögerungen oder vollständigen Auszahlungssperren.

Für die Betroffenen hat dies oftmals gravierende Folgen. Laufende Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, was zu Mahnungen, Vertragsstörungen oder sogar existenziellen Schwierigkeiten führen kann.

Aus rechtlicher Sicht ist die Lage klar: Auch im Falle einer Kündigung der Geschäftsbeziehung bleibt die Bank grundsätzlich verpflichtet, das vorhandene Guthaben unverzüglich an den Kunden auszuzahlen. Eine Zurückbehaltung von Geldern ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig, etwa bei konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen geldwäscherechtlicher Prüfungen. Selbst in solchen Fällen ist die Bank jedoch verpflichtet, verhältnismäßig zu handeln und die Maßnahme zeitlich sowie sachlich zu rechtfertigen.

Eine pauschale oder über längere Zeiträume andauernde Einbehaltung von Kundengeldern ist regelmäßig rechtswidrig und kann Ansprüche auf Auszahlung sowie gegebenenfalls Schadensersatz begründen.

Vor diesem Hintergrund hat unsere Kanzlei bereits Klage gegen die C24 Bank erhoben, um die Auszahlung einbehaltener Guthaben gerichtlich durchzusetzen. Nach unserer Einschätzung handelt es sich nicht lediglich um Einzelfälle, sondern um ein gehäuft auftretendes Problem.

Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen. In vielen Fällen bestehen gute Erfolgsaussichten, die Auszahlung außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.

Dr. Greger & Collegen ist auf Bankrecht spezialisiert und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit gegenüber Kreditinstituten. Sofern auch Ihr Konto bei der C24 Bank gesperrt wurde oder Guthaben nicht ausgezahlt wird, stehen wir Ihnen für eine rechtliche Einschätzung zur Verfügung.

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