PR Container Insolvenz

P&R-Container Insolvenz – Informationen & Hilfe für Anleger

Mehr als 50.000 Anleger sind von der P&R-Container-Insolvenz betroffen. Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt seit Beginn des Verfahrens geschädigte Investoren – u. a. in den Gläubigerausschüssen – und setzt deren Ansprüche konsequent durch.


Das Wichtigste in Kürze (für Betroffene)

  • Auszahlungen: Bereits Abschlagszahlungen aus der Insolvenzmasse erfolgt; weitere Zahlungen erwartet.
  • Rückforderungen: BGH-Beschluss vom 26.01.2023 (veröff. 09.03.2023): Rückforderungsrecht des Verwalters für frühere Auszahlungen (Mieten/Rückkaufwerte) nicht gegeben (Pilotverfahren GC-Container).
  • Hemmungsvereinbarungen: Nach BGH-Beschluss regelmäßig nicht mehr erforderlich; neue Schreiben müssen nicht vorschnell unterschrieben werden.
  • Individuelle Schritte: Forderungen korrekt anmelden/prüfen lassen, Vergleichsvorschläge nicht ungeprüft annehmen.

Aktuelle Updates

Update 11.08.2025 – Zahlungen & Vertretung im Gläubigerausschuss

Rechtsanwalt Dr. Greger ist Mitglied im Gläubigerausschuss der insolventen P&R-Gesellschaften. Anleger haben Zahlungen aus der Masse erhalten; weitere Zahlungen werden erwartet.

Update 10.03.2023 – BGH zur P&R-Insolvenzanfechtung

Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Verwalters zurück (Beschl. v. 26.01.2023; veröff. 09.03.2023). Ergebnis: Kein Rückforderungsrecht für bis zu vier Jahre vor Verfahrenseröffnung geleistete Auszahlungen (Mieten/Rückkaufwerte) im Pilotfall P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH.
Folge: „P&R-Insolvenzanfechtung“ zugunsten der Altanleger weitgehend erledigt. Neue Hemmungsvereinbarungen nicht vorschnell unterzeichnen.

Weitere Meilensteine (Archiv, gekürzt)

  • 02.08.2021: Verwalter forderte Hemmungsvereinbarungen (bis 31.12.2023). Individuelle Prüfung nötig.
  • 24.02.2020: LG München I – positive Urteile gegen Erbin des ehem. GF Wolfgang Stömmer (nicht rechtskräftig).
  • 05.11.2019: Nachlassinsolvenz Werner Feldkamp eröffnet – Forderungsanmeldungen bis 05.12.2019.
  • 23.10.2019: Vergleichsvorschläge angenommen; Feststellung zur Tabelle im Prüfungstermin.
  • 07.10.2019: Verwalter macht Rückforderungsansprüche geltend → nicht ungeprüft zahlen.
  • 24.07.2018: Eröffnung der vier P&R-Vertriebsgesellschaften; Dr. Greger in alle Gläubigerausschüsse berufen.
  • 15.05.2018 & 26.06.2018: Ermittlungen/Schweiz-Vermögen gesichert; Forderungsanmeldungen vorbereiten.
  • 19.03.2018: Vorläufige Insolvenz angeordnet; >50.000 Investoren betroffen.

Was sollten P&R-Anleger jetzt tun?

  1. Unterlagen sammeln: Verträge, Eigentumszertifikate, Korrespondenz, Zahlungsübersichten.
  2. Forderungen prüfen/anmelden: Summen, Eigentums-/Aus-/Absonderungsrechte, Vergleichsbasis.
  3. Vergleich/Hemmung nicht vorschnell unterschreiben: Juristische Einzelfallprüfung.
  4. Rückforderungs- oder Mahnschreiben des Verwalters anwaltlich prüfen lassen.
  5. Ansprüche gegen Dritte (GF, WP, Treuhänder usw.) prüfen.

Wie wir P&R-Anleger vertreten

  • Vertretung in Gläubigerausschüssen & gegenüber Insolvenzverwaltung
  • Rechtssichere Forderungsanmeldungen & Tabellenfeststellungen
  • Prüfung/Abwehr von Rückforderungsbegehren
  • Vergleichs- und Prozessführung (inkl. Pilot-/Musterverfahren)
  • Geltendmachung von Schadensersatz gegen Verantwortliche (GF, WPs, Treuhänder u. a.)

FAQ

Welche Bedeutung hat der BGH-Beschluss vom 26.01.2023 für P&R-Altanleger?

Nach der Entscheidung besteht kein generelles Rückforderungsrecht des Verwalters für frühere Auszahlungen (Mieten/Rückkaufwerte) im Pilotfall. Das stärkt die Position der Altanleger.

Soll ich neue Hemmungsvereinbarungen unterschreiben?

In der Regel nein – nicht ohne Prüfung. Nach dem BGH-Beschluss besteht häufig kein Anlass. Bitte individuell prüfen lassen.

Was ist bei Vergleichsvorschlägen zu beachten?

Vergleichshöhe, erfasste Container, etwaige Verzichtsklauseln (z. B. CH-Gesellschaft) und Auswirkungen auf die Quote müssen einzelfallbezogen geprüft werden.

Kann ich weitere Ansprüche geltend machen?

Ja. Neben Insolvenzquoten kommen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche (z. B. Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder) in Betracht.

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